Ausschluss vom Widerrufs- / Rückgaberecht bei Sonderanfertigungen

Bitte beachten Sie, dass Sonderanfertigungen generell vom Rückgaberecht und Umtausch ausgeschlossen sind.

Gemäß § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB ist das Widerrufsrecht unter anderem ausgeschlossen bei Verträgen über die Lieferung von waren,
die nach Kundenspezifikation angefertigt werden.

Alle Produkte der Inmittn GbR sind personalisiert und in Einzelarbeit erstellt, es gelten die rechtlichen Hinweise.